Aufgrund von Auflagen der FINMA (Schweizer Finanzmarktaufsicht) dürfen Auszahlungen künftig nur noch an Konten erfolgen, die auf den Namen des Teilnehmers lauten. Damit stellen wir sicher, dass euer Cashback auch wirklich bei euch ankommt und nicht bei Dritten. Deshalb haben wir im Abschnitt „4. Auszahlung von Gutschriften“ die Regeln für Auszahlungen angepasst.

Die Anpassungen im Überblick

  • Es muss neu bestätigt werden, dass das angegebene Bank- oder PayPal-Konto dem Nutzer des Rabattcorner-Kontos gehört.
  • Auszahlungen auf ausländische Bankkonten sind nicht möglich.
  • PayPal-Limit: Auszahlungen über PayPal sind bis zu CHF 200.– möglich. Höhere Beträge können nur auf Schweizer Bankkonten überwiesen werden.
  • Auszahlungen auf ausländische Bankkonten sind nicht möglich.

Warum diese Änderungen?

Die Anpassungen sind notwendig, um den gesetzlichen Anforderungen der FINMA gerecht zu werden. Gleichzeitig erhöhen sie die Sicherheit für alle Nutzerinnen und Nutzer und sorgen für klare Rahmenbedingungen bei der Auszahlung.

Was bedeutet das für euch?

Für euch bleibt fast alles wie gewohnt: Ihr könnt weiterhin euer Cashback ab CHF 20.– auszahlen lassen. Wichtig ist nur, dass die Auszahlung künftig ausschliesslich an ein Konto erfolgen darf, das auf euren eigenen Namen lautet.

👉🏻 Hier findet ihr die vollständigen AGB von Rabattcorner.

Wir danken euch für euer Verständnis und wünschen euch weiterhin viel Freude beim Cashback-Sammeln!

Euer Rabattcorner-Team 💚